Kategorien
Uncategorized

VZ Hamburg: Lebens- und Rentenversicherer lehnen Rückabwicklung alter Verträge ab

Aus der Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Hamburg: Laut Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) können Verbraucher, die zwischen Mitte 1994 und 2007 eine private Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen haben, ihrem Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen widersprechen und eingezahlte Prämien zurückfordern. Doch einige Versicherer setzen sich über das Urteil mit dem Verweis auf eine Verfassungsbeschwerde hinweg und lehnen die Rückabwicklung alter Verträge ab. Die Verbraucherzentrale Hamburg rät Versicherten, auf der Umsetzung geltenden Rechts zu bestehen und an Rückzahlungsforderungen festzuhalten (Urteil vom 7. Mai 2014, Az. IV ZR 76/11).