Der Bundesgerichtshof hat heute zwei Entscheidungen gefällt, die für die Bankprofis unter den Schuldnerberater/innen interessant sein dürften:
- Bundesgerichtshof entscheidet über Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Kündigung eines Verbraucherdarlehens infolge Zahlungsverzugs des Darlehensnehmers – Urteil vom 19. Januar 2016 – XI ZR 103/15 – PM des Gerichts
- Bundesgerichtshof zur Unwirksamkeit einer Formularklausel über die Nichtberücksichtigung zukünftiger Sondertilgungsrechte bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung – Urteil vom 19. Januar 2016 – XI ZR 388/14 – PM des Gerichts
Siehe auch iff: “Bundesgerichtshof stellt Vorfälligkeitsentschädigungen infrage” und Kündigung eines Bankdarlehens wegen Zahlungsverzuges: Voraussetzungen des Anspruches der Bank auf Vorfälligkeitsentschädigung