Jetzt anmelden: Online-Seminar “Unterhalt im Spannungsverhältnis Insolvenz” am 20.6.2024 mit mit Gabriele Janlewing
Kategorien
Uncategorized

Riester-Verträge: „Bundesgerichtshof weist Allianz in die Schranken“

Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 13. Januar 2016, Az. IV ZR 38/14) hat zwei Klauseln in den Riester-Rentenversicherungsverträgen der Allianz für intransparent und unwirksam erklärt, weil sie Verbraucher, die aus ihren sogenannten Eigenbeiträgen weniger als 40.000 Euro ansparen, benachteiligen. Die Betroffenen, meiste ältere, ärmere oder kinderreiche Verbraucher, werden nicht an den Kostenüberschüssen des Unternehmens beteiligt und erhalten somit weniger Geld als beispielsweise Gutverdiener. Die Richter gaben mit ihrem Grundsatzurteil, das die Rechte von Riester-Sparern stärkt und Versicherer zu mehr Transparenz verpflichtet, einer Klage der Verbraucherzentrale Hamburg und des Bundes der Versicherten (BdV) statt. Versicherte sollten jetzt prüfen, ob sie Anspruch auf Nachzahlung haben.

Siehe PM der VZ Hamburg und des BGH