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Landesarbeitsgericht Köln zur Insolvenzanfechtung

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil 6.3.2015, 4 Sa 726/14:

1. Auch in Fällen sogenannter inkongruenter Deckung kann es aus verfassungsrechtlichen Gründen geboten sein, dass das Existenzminimum, das auch die Pfändungsfreibeträge nach § 850 c ZPO bestimmt, anfechtungsfrei bleibt.

2. Es spricht viel dafür, dass bei den Anfechtungsfällen des § 131 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 die Inkongruenz für den Anfechtungsgegner objektiv erkennbar sein muss.