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FG Hamburg zum Aufrechnungsverbot gem. § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO

FG Hamburg 6. Senat, Urteil vom 25.11.2015, 6 K 167/15 (Rev., Az.: VII R 34/15):

1. Für die Anwendung des § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO ist es entscheidend, ob zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung bereits alle materiell-rechtlichen Tatbestandsvoraussetzungen vorliegen.

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Schließung der Schuldnerberatungsstelle des ASB-Hamburg

„Aufgrund fehlender Finanzierung muss die ASB-Schuldnerberatungsstelle zum Jahresende schließen.

Es können wegen der noch existierenden Wartelisten keine neuen Klienten aufgenommen werden.

Seit 2007 berät der ASB-Hamburg überschuldete Menschen.  Die Finanzierung erfolgte über Mitgliedsbeiträge und einem geringen Eigenanteil der Klienten.

Unsere Beratungsstelle hat sich in den letzten Jahren  überwiegend auf Klienten konzentriert, die von einer Beratung durch öffentlich finanzierte Stellen ausgeschlossen sind:

Hierzu gehören zum einen (ehemals) Selbständige, die unter das Regelinsolvenzverfahren fallen. [Anmerkung: vgl. hierzu unsere PM vom 22.07.2009: Schuldnerberatung: Weitere Beratungsstelle genügt nicht… Programme für Prävention und gescheiterte Selbständige fehlen weiterhin]

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Irreführender Bestellbutton für Amazon-Prime-Abo

Amazon darf für „Prime“-Abos mit kostenlosem Probemonat keinen Bestellbutton mit der Aufschrift „Jetzt gratis testen – danach kostenpflichtig“ verwenden. Das hat das Oberlandesgericht Köln nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden. Urteil des OLG Köln vom 3.2.2016, Az. 6 U 39/15 (nicht rechtskräftig*)

Der Bestellbutton weise Kunden nicht ausreichend auf die Zahlungsverpflichtung hin und sei irreführend, urteilte das Gericht. Siehe auch: Buttonlösung

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Bundesrat billigt Gesetz zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie

„Banken müssen künftig bei der Kreditvergabe die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden strenger prüfen – ein entsprechendes Gesetz ließ der Bundesrat am 26. Februar 2016 passieren. Es soll insbesondere Verbraucherinnen und Verbraucher vor Zahlungsunfähigkeit schützen. Verstößt die Bank gegen ihre Prüfpflicht, kann ein Kunde seinen Kreditvertrag jederzeit kündigen ohne eine Entschädigung zahlen zu müssen.

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LINKE Hamburg: „Ein Senat, eine Frage, zwei Antworten zu ALG II-Sanktionen“

„Zwei Anfragen, zweimal die gleiche Fragestellung, zwei unterschiedliche Antworten des Senats: Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft, Inge Hannemann, wollte wissen, ob ALG II-Beziehende Sanktionen fürchten müssten, wenn sie sich nicht auf eine vorgeschlagene FAV-Stelle („Förderung von Arbeitsverhältnissen“) bewerben.

Nein, erklärte der Senat in der Antwort auf Frage 12 der Drs. 21/3157 – es gebe bei solchen Stellenvorschlägen keine Rechtsfolgebelehrung, die Gefahr einer Geldkürzung bestehe daher nicht.

Doch, hieß es nur elf Tage später in der Antwort des Senats

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Kleine Anfrage: Mitarbeiter/-innen in den Service-Centern von Jobcenter team.arbeit.hamburg

Drucksache 21/3416, Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Inge Hannemann (DIE LINKE) vom 24.02.16 – Betr.: Mitarbeiter/-innen in den Service-Centern von Jobcenter team.arbeit.hamburg

„Der telefonische Kontakt mit Empfängern/-innen von Leistungen nach dem SGB II wird zurzeit von Jobcenter team.arbeit.hamburg im sogenannten Probeverfahren für vier Jobcenter-Standorte und einem Teil-Standort übernommen. Die Kosten belaufen sich auf fast monatlich 90.000 Euro. Ratsuchende der betroffenen Standorte haben somit keine Möglichkeit, telefonisch mit ihren Sachbearbeitern/-innen Kontakt aufzunehmen.

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Hamburger Sozialbehörde passt Miethöchstgrenzen an

Die BASFI meldet: Ab 1. März 2016 wird es neue Miethöchstwerte für Leistungsberechtigte nach den Sozialgesetzbüchern II und XII sowie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz geben. Die Höchstwerte zu den Kosten der Unterkunft werden an den Mietenspiegel 2015 angepasst.

Folgende Regelungen wurden aktualisiert:

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Michael Knobloch neuer Vorstand der VZ Hamburg

Die Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh) hat ihren langjährigen Vorstand Günter Hörmann in den Ruhestand verabschiedet. Cornelia Prüfer-Storcks, Senatorin für Gesundheit und Verbraucherschutz, und Prof. Ulrike Arens-Azevêdo, Vorsitzende des Verwaltungsrats der vzhh, ehrten das Wirken Hörmanns. Dieser übergab offiziell den Staffelstab an seinen Nachfolger Michael Knobloch, der ab 1. März die Leitung des Hauses übernimmt. Der 45 Jahre alte Jurist war in den letzten zehn Jahren beim Institut für Finanzdienstleistungen (iff) tätig, unter anderem als Koordinator des Bereichs Überschuldung und Recht und seit 2013 in der Funktion des Geschäftsführers. Quelle und mehr: PM der VZ

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Vergaberechtsmodernisierungsgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet

Das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz – VergRModG) wurde letzte Woche im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2016, S. 203). Siehe zu allem die Meldungen unter …/?s=vergaberecht. Die Vergaberechtsreform tritt im Wesentlichen am 18.4.2016 in Kraft.

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LG Leipzig: Bank hat keinen Anspruch auf eine pauschale Aufwandsgebühr für die Durchführung einer Kontopfändung

www.damm-legal.de weist auf LG Leipzig, Urteil vom 10.12.2015, Az. 05 O 1239/15 – nicht rechtskräftig hin.