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Erster armutspolitischer Hauptstadtkongress am 7. und 8. Juli in Berlin

Unter dem Motto „ZEIT ZU(M) HANDELN“ laden der Paritätische Gesamtverband, der DGB und über 20 weitere bundesweite zivilgesellschaftliche Organisationen und Verbände am 7. und 8. Juli 2016 erstmalig zu einem gemeinsamen Armutskongress nach Berlin ein. In Vorträgen, Fachforen und Workshops sollen Ursachen und Ausmaß von Armut in Deutschland analysiert, die Lebenslage von Betroffenen beleuchtet und Lösungsstrategien zur Armutsbekämpfung diskutiert werden.

Programm und Anmeldung unter: www.armutskongress.de

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Mietpreisbremse in Hamburg: Bilanz nach 365 Tagen

Aus der PM des Mieterverein zu Hamburg: „Seit dem 1. Juli 2015 gilt in Hamburg die sogenannte Mietpreisbremse. Laut der dürfen die Wohnraummieten bei neu abgeschlossenen Mietverträgen allenfalls 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die vom Gesetzgeber zugelassenen Ausnahmen und die für Mieter komplizierte Rechtsverfolgung führen aber dazu, dass viele Vermieter die Mietpreisbremse nicht beachten, weil es keine Sanktionen gibt.

„Den Hamburger Mieterhaushalten ist allein in den letzten zwölf Monaten ein Schaden von rund 20 Millionen Euro entstanden, weil viele Vermieter die Mietpreisbremse ignorieren“, schätzt Siegmund Chychla, Vorsitzender des Mieterverein zu Hamburg.“

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Statistisches Bundesamt: „Überschuldung häufig durch unplan­bare Änderungen der Lebens­umstände“

„Für fast jede fünfte Person (19 %), die im Jahr 2015 eine Beratung in einer der 1 400 deutschen Schuldnerberatungsstellen begonnen hatte, war der Verlust des Arbeitsplatzes der Hauptauslöser für die Überschuldungssituation. „Es fällt auf, dass in der Regel unplanbare und gravierende Änderungen der Lebensumstände als Hauptauslöser genannt werden, die außerhalb der unmittelbaren Kontrolle der Überschuldeten liegen“, sagte Dieter Sarreither, Präsident des Statistischen Bundesamtes, heute in Berlin im Rahmen einer Pressekonferenz zu den Ergebnissen der Überschuldungsstatistik 2015. Bei 15 % der Fälle führten gesundheitliche Probleme zu finanziellen Schwierigkeiten. Weitere 14 % der Schuldnerberatungen waren aufgrund der finanziellen Folgen einer Trennung beziehungsweise Scheidung oder des Todes des Partners / der Partnerin nötig.

Überschuldung durch unangemessenes Konsumverhalten („unwirtschaftliche Haushaltsführung“) wurde hingegen lediglich in 11 % aller Fälle als Hauptgrund festgestellt.

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SG Mainz hält Leistungsausschlüsse für Auszubildene im SGB II für verfassungswidrig

Das Sozialgericht Mainz hat in einem Beschluss vom 18.04.2016 (Az. S 3 AS 149/16) dem Bundesverfassungsgericht den Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 5 SGB II zur Überprüfung vorgelegt. Aus Sicht des Gerichts sei es dem Gesetzgeber verwehrt, die Gewährung jeglicher existenzsichernder Leistungen von solchen Handlungen der betroffenen Personen abhängig zu machen, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Überprüfung oder der Beseitigung der Hilfebedürftigkeit stehen, also z.B. dem Abbruch eines mit BaföG grundsätzlich förderungsfähigen Studiums.

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Bundessozialgericht: Keine Vereinbarung von Bewerbungsbemühungen ohne Vereinbarung zur Bewerbungskostenübernahme!

„Der 14. Senat des Bundessozialgerichts hat am 23. Juni 2016 die Revision des Jobcenters im Verfahren B 14 AS 30/15 R zurückgewiesen.

Die Sanktionsentscheidungen sind schon deshalb rechtswidrig, weil der Kläger durch die Eingliederungsvereinbarungen nicht zu Bewerbungsbemühungen verpflichtet war. Die Eingliederungsvereinbarungen sind als öffentlich-rechtliche Verträge jedenfalls deshalb insgesamt nichtig, weil sich das Jobcenter vom Kläger unzulässige Gegenleistungen versprechen lassen hat. Denn die sanktionsbewehrten Verpflichtungen des Klägers zu den in den Vereinbarungen bestimmten Bewerbungsbemühungen sind unangemessen im Verhältnis zu den vom Jobcenter übernommenen Leistungsverpflichtungen zur Eingliederung in Arbeit. Diese sehen keine individuellen, konkreten und verbindlichen Unterstützungsleistungen für die Bewerbungsbemühungen des Klägers vor; insbesondere zur Übernahme von Bewerbungskosten enthalten die Eingliederungsvereinbarungen keine Regelungen.

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Seminareinladung: Grundkenntnisse der Schuldnerberatung 2016

Unser beliebtes Seminar „Grundkenntnisse der Schuldnerberatung – eine Einführung“ mit Doreen Lucht und Mark Schmidt-Medvedev findet auch dieses Jahr statt und zwar am Mittwoch, 12. Oktober 2016.

Das Seminar richtet sich an Fachkräfte in der Sozialen Arbeit, die in ihrer alltäglichen Arbeit mit dem Thema Überschuldung und Verschuldung konfrontiert werden und sich erste Kenntnisse für den sinnvollen Umgang in solchen Situationen aneignen möchten.

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Basiszinssatz vermindert sich auf -0,88 %

Die Deutsche Bundesbank teilt mit, dass ab 1. Juli 2016 der Basiszinssatz -0,88 % (zuvor -0,83 %) betragen wird. Folglich beträgt der Verzugszinssatz für Verbrauchergeschäfte nach § 288 Abs. 1 BGB dann 4,12 %.

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Mindestlohn steigt um 34 Cent auf dann 8,84 Euro

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland steigt Anfang 2017 auf 8,84 Euro. Das legte die Mindestlohnkommission von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Berlin fest. Derzeit liegt die Lohnuntergrenze bei 8,50 Euro. Siehe Bericht auf tagesschau.de und Beschluss der Mindestlohnkommission nach § 9 MiLoG (pdf).

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9. SGB II-ÄndG – sog. „Rechtsvereinfachung“ (11): Bundestag stimmt zu

„Der Bundestag hat am Donnerstag, 23. Juni 2016, die zuvor in der Öffentlichkeit viel diskutierten Pläne für eine Rechtsvereinfachung im Hartz-IV-System beschlossen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/8041) für ein Neuntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) wurde in geänderter Fassung [gemeint: 18/8909] trotz scharfer Kritik der Oppositionsfraktionen mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CDU und SPD angenommen.

Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke stimmten dagegen. Sie hatten eigene Anträge (18/8076; 18/8077) für Änderungen im System der Grundsicherung eingebracht, die jedoch keine Mehrheit fanden.“ – Quelle und mehr – siehe auch: Debatte in der Mediathek sowie das Protokoll (ab S. 17697) und Bericht der Tagesschau

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Sozioökonomische Berichterstattung (soeb): „signifikante Teilhabelücke“ von SGB II-Beziehern

„Im Vergleich der sozialen Teilhabe von Personen in Grundsicherung (SGB II bzw. „Hartz 4“) mit anderen gesellschaftlichen Gruppen zeigt sich, dass zwischen Beziehenden und Nicht-Beziehenden von Leistungen im Sinne des SGB II eine signifikante Teilhabelücke besteht. Die Lücke betrifft insbesondere den Lebensstandard und das subjektive Teilhabeempfinden, aber auch das gesundheitliche Wohlbefinden und die sozialen Beziehungen.“ Quelle und mehr: