Letzten Montag in ZDF-Wiso: „Wir haben unseren Lockvogel Schuldnerberatungsstellen testen lassen. Unterstützt wird sie von Andrea Günther, der Schuldenberaterin der VZ Sachsen.“ – Hier zum Beitrag (ca. 10 Minuten) in der Mediathek: www.zdf.de/…/Wie-gut-sind-Schuldnerberatungsstellen
Jahr: 2016
BGH, 29.06.2016 – VII ZB 4/15 – Leitsatz:
Nachtarbeitszuschläge sind, soweit sie dem Schuldner von seinem Arbeitgeber steuerfrei im Sinne von § 3b EStG gewährt werden, als Erschwerniszulagen im Sinne von § 850a Nr. 3 ZPO unpfändbar.
Siehe dazu auch Grote in der aktuellen ZInsO 2016, 1801 – 1803
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 27. Juli 2016, 1 BvR 371/11:
„Wenn von Familienangehörigen, die in familiärer Gemeinschaft zusammen leben, zumutbar erwartet werden kann, dass sie „aus einem Topf“ wirtschaften, darf bei der Ermittlung der Bedürftigkeit für die Gewährung existenzsichernder Leistungen unabhängig von einem Unterhaltsanspruch das Einkommen und Vermögen eines anderen Familienangehörigen berücksichtigt werden. Allerdings kann nicht in die Bedarfsgemeinschaft einbezogen werden, wer tatsächlich nicht unterstützt wird.“ – zur ganzen Pressemitteilung Nr. 60/2016 des Bundesverfassungsgericht vom 7. September 2016
Siehe dazu auch Kommentar von Gernot Kramper auf stern.de („Jetzt wird Armut ansteckend“)
Hier der Vollständigkeit halber der Hinweis auf zwei Entscheidungen des BSG, die in unserer Urlaubspause fielen: Das BSG ist der Ansicht, dass Elterngeld sowohl im SGB II (B 4 AS 25/15 R) als auch beim Kinderzuschlag (B 4 KG 2/14 R) als Einkommen angerechnet werden kann.
Diverse Medien weisen darauf hin, dass über eine Millionen Menschen auf ALG II angewiesen sind, obwohl diese arbeiten (z.B. ZEIT). Siehe „Von Arbeit muss man leben können“ von Sabine Zimmermann (LINKE, MdB). Siehe dazu auch die Grafik:
„Ab 1. November 2016 müssen Kunden der Postbank, auf deren Konto weniger als 3.000 Euro pro Monat eingehen, für die Kontoführung zahlen. Mitte August informierte das Kreditinstitut mit einem Rundschreiben über die Preiserhöhung. Weil auch diejenigen Kunden zukünftig ein Entgelt zahlen sollen, mit denen individuell vereinbart wurde, dass ihr Konto dauerhaft kostenfrei bleibt, hat die Verbraucherzentrale Hamburg die Postbank nun abgemahnt.
Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Inge Hannemann (DIE LINKE) vom 29.08.16
und Antwort des Senats Betr.: „Einzelplan 4 im Haushalt 2017/2018 – Förderung der Schuldner- und Insolvenzberatung“ – siehe Drucksache21/5749
„Die Wirtschaft wächst, doch die Kinderarmut auch: In Deutschland leben heute im Vergleich zu 2011 mehr Kinder in Familien, die auf staatliche Grundsicherung angewiesen sind. Das zeigen aktuelle Berechnungen der Bertelsmann Stiftung für Bundesländer, Städte und Kreise. Für die Mehrheit der Kinder ist Armut ein Dauerzustand – staatliche Unterstützung orientiert sich nicht am Bedarf Heranwachsender.“
Quelle und mehr: PM der Bertelsmann Stifung. Die Zahlen zu Hamburg als pdf. Siehe auch Bericht Hinz&Kunzt: „56.744 Hamburger Kinder sind arm“
Aus dem aktuellen Thomé-Newsletter: „Rechtsanwalt Joachim Schaller aus HH hat ein umfassendes Skript (64 Seiten) zu existenzsichernden Leistungen, insbesondere ergänzende und aufstockende SGB II – Leistungen für Auszubildende in allen Ausbildungslagen, erstellt. Darin sind im Detail die Neuregelungen durch das „9. SGB II-ÄndG“/ Rechtsvereinfachungsgesetz eingearbeitet.
An dieser Stelle der Hinweis auf einen sehr lesenwerten Beitrag im Infodienst-Schuldnerberatung mit dem Titel „Rote Karte für Kostendopplungen durch Inkassounternehmen und Inkassoanwälte“.
Der Beginn: „Das AG Coburg (das Zentrale Mahngericht für Bayern) hat mit Beschluss vom 03.03.16 (AZ: 15-7790975-00-N) den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids zurückgewiesen, in dem sowohl Inkasso- als auch Anwaltskosten tituliert werden sollten.