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Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Berücksichtigung von Einkommen eines Familienangehörigen bei der Gewährung von Grundsicherung

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 27. Juli 2016, 1 BvR 371/11:

„Wenn von Familienangehörigen, die in familiärer Gemeinschaft zusammen leben, zumutbar erwartet werden kann, dass sie „aus einem Topf“ wirtschaften, darf bei der Ermittlung der Bedürftigkeit für die Gewährung existenzsichernder Leistungen unabhängig von einem Unterhaltsanspruch das Einkommen und Vermögen eines anderen Familienangehörigen berücksichtigt werden. Allerdings kann nicht in die Bedarfsgemeinschaft einbezogen werden, wer tatsächlich nicht unterstützt wird.“ – zur ganzen Pressemitteilung Nr. 60/2016 des Bundesverfassungsgericht vom 7. September 2016

Siehe dazu auch Kommentar von Gernot Kramper auf stern.de („Jetzt wird Armut ansteckend“)