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BGH zu den zu Beweisgrundsätzen bei streitigen Zahlungsaufträgen im Online-Banking

Der BGH (Urteil vom 26. Januar 2016 – XI ZR 91/14 ) hat entschieden, „dass § 675w Satz 3 BGB die Anwendung der Grundsätze des Anscheinsbeweises im Online-Banking bei Erteilung eines Zahlungsauftrags unter Einsatz der zutreffenden PIN und TAN nicht verbietet. Es muss aber geklärt sein, dass das eingesetzte Sicherungssystem im Zeitpunkt der Vornahme des strittigen Zahlungsvorgangs im Allgemeinen praktisch unüberwindbar war und im konkreten Einzelfall ordnungsgemäß angewendet worden ist und fehlerfrei funktioniert hat. Bei einer missbräuchlichen Nutzung des Online-Bankings spricht kein Beweis des ersten Anscheins für ein grob fahrlässiges Verhalten des Kontoinhabers.“

Was in der PM des Gerichts hier so sperrig formuliert wird, erkärt eine Meldung von www.zdnet.de verständlicher.