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BGH zur Gläubigerbenachteiligung bei Abruf eines Dispositionskredits auf einem gepfändeten Konto

BGH, Beschluss vom 03.12.2015, Aktenzeichen: IX ZR 131/15 – Leitsatz:

Eine Gläubigerbenachteiligung liegt vor, wenn ein Konto von dem Gläubiger gepfändet wird, ein Pfändungspfandrecht jedoch erst dadurch entsteht, dass der Schuldner einen ihm eröffneten Kontokorrentkredit abruft (Anschluss an BGH, Urteil vom 14. Juni 2012, IX ZR 145/09, WM 2012, 1401 Rn. 21 f).

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Wissen wappnet – Start des neuen Verbraucherportals auf bmjv.de

Zum heutigen Weltverbrauchertag hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz auf seiner Website das neue Verbraucherportal „Wissen wappnet“ gestartet. Mit Ratgebern, Tipps und weiterführenden Hinweisen informiert das Portal Verbraucherinnen und Verbraucher umfassend über ihre Rechte im Bereich des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes.

Um die Funktionalität zu optimieren, ist das neue Informationsportal parallel auch über eine eigene Web-Adresse (www.wissen-wappnet.de) zu erreichen

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Personalsituation bei Jobcenter team.arbeit.hamburg, Arbeitsagenturen und Zentraler Ausländerbehörde

Drucksache 21/3469: Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Inge Hannemann (DIE LINKE) vom 29.02.16 und Antwort des Senats – Betr.: Personalsituation bei Jobcenter team.arbeit.hamburg, Arbeitsagenturen und Zentraler Ausländerbehörde

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BGH zum Betreuungsbedarf eines psychisch kranken Betroffenen mit Hang zur Verschuldung

BGH vom 27.01.2016, Aktenzeichen: XII ZB 519/15, Leitsatz

1. Auch die Gefahr des Entstehens von Verbindlichkeiten, die der Betroffene aktuell nicht erfüllen kann und die eine Verschuldung bewirken, kann einen Betreuungsbedarf begründen.

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OLG Karlsruhe: alle Darlehensnehmer müssen Darlehensvertrag widerrufen

OLG Karlsruhe · Urteil vom 15. Dezember 2015 · Az. 17 U 145/14, daraus:

Entgegen der Ansicht der Berufung konnte der damit grundsätzlich weiterhin mögliche Widerruf der auf den Abschluss der einzelnen Darlehensverträge gerichteten Erklärungen jeweils nur – ggf. zeitlich gestaffelt – gemeinsam mit dem ehemaligen Ehemann der Klägerin erklärt werden, da beide – Klägerin und Ehemann – Vertragspartner der einzelnen Verträge geworden sind. Der nur von der Klägerin erklärte Widerruf führt damit nicht zur Rückabwicklung der Verträge, sondern war vielmehr seinerseits gem. § 357 Abs. 1 Satz 1 BGB in der Fassung vom 27.07.2011 (aF) i.V.m. § 351 BGB unwirksam.

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Harald Thomé: „Armutszementierungsurteil vom BSG“

In Ergänzung zur letzten Meldung hier der Hinweis auf die Kommentierung von Harald Thomé in seinem neusten Newsletter unter Punkt 6.

Daraus: „Das BSG Urteil ist in die Reihe der Urteile, die Herrschaft absichern und Armut zementieren sollen einzuordnen. Nach dem Urteil wird es wichtig sein, die Feinheiten der Ermessensentscheidung, ob eine Aufrechnung nach § 43 SGB II überhaupt erfolgt und die Dauer der Aufrechnung weiter in die Rechtsprechung zu bringen und ggf. auch vom BVerfG prüfen zu lassen.“

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Bundessozialgericht: „Aufrechnung in Höhe von 30% mit der Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums vereinbar!“

Bundessozialgericht, 9.3.2016, B 14 AS 20/15 R, aus der PM des Gerichts:

„Die gesetzliche Ermächtigung zur Aufrechnung in Höhe von 30% des Regelbedarfs über bis zu drei Jahre ist mit der Verfassung vereinbar. Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (Artikel 1 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 1 Grundgesetz) ist als Gewährleistungsrecht auf die Ausgestaltung durch den Gesetzgeber angelegt. Gegenstand dieser Ausgestaltung sind nicht nur die Höhe der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und das Verfahren ihrer Bemessung, sondern können auch Leistungsminderungen und Leistungsmodalitäten sein. 

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Insolvenzzahlen 2015

Das Statistische Bundesamt hat die Insolvenzzahlen für 2015 bekannt gegeben.
insolvenz2015
Quelle: Pressemitteilung vom 11.3.2016

Damit wurden zum fünften Mal in Folge weniger Verbraucherinsolvenzen registriert als im entsprechenden Vorjahr.

Siehe zum Aussagegehalt der Insolvenzzahlen: Sinkende Zahlen „ein Trugschluss“ (www.schuldnerberatung-sh.de)

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BGH zur wirksamen Umlagevereinbarung von Betriebskosten in der Wohnraummiete

BGH, Urteil vom 10. Februar 2016 – VIII ZR 137/15 – Leitsatz des Gerichts:

In der Wohnraummiete genügt zur Übertragung der Betriebskosten auf den Mieter die – auch formularmäßige – Vereinbarung, dass dieser „die Betriebskosten“ zu tragen hat. Auch ohne Beifügung des Betriebskostenkatalogs oder ausdrückliche Bezugnahme auf § 556 Abs. 1 Satz 2 BGB und die Betriebskostenverordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I. S. 2347) ist damit die Umlage der in § 556 Abs. 1 Satz 2 BGB definierten und in der Betriebskostenverordnung erläuterten Betriebskosten vereinbart. § 556 Abs. 1 Satz 2 BGB

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VerbraucherstreitbeilegungsG (VSBG) tritt am 1.4.2016 in Kraft

Das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten vom 19. Februar 2016“ wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl I 2016, 254 – siehe auch www.buzer.de) und wird in wesentlichen Punkten am 1.4.2016 in Kraft treten.

Infos dazu: www.verbraucherstreitbeilegung.de