„Zwei Anfragen, zweimal die gleiche Fragestellung, zwei unterschiedliche Antworten des Senats: Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft, Inge Hannemann, wollte wissen, ob ALG II-Beziehende Sanktionen fürchten müssten, wenn sie sich nicht auf eine vorgeschlagene FAV-Stelle („Förderung von Arbeitsverhältnissen“) bewerben.
Nein, erklärte der Senat in der Antwort auf Frage 12 der Drs. 21/3157 – es gebe bei solchen Stellenvorschlägen keine Rechtsfolgebelehrung, die Gefahr einer Geldkürzung bestehe daher nicht.
Doch, hieß es nur elf Tage später in der Antwort des Senats