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Riester-Verträge: „Bundesgerichtshof weist Allianz in die Schranken“

Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 13. Januar 2016, Az. IV ZR 38/14) hat zwei Klauseln in den Riester-Rentenversicherungsverträgen der Allianz für intransparent und unwirksam erklärt, weil sie Verbraucher, die aus ihren sogenannten Eigenbeiträgen weniger als 40.000 Euro ansparen, benachteiligen. Die Betroffenen, meiste ältere, ärmere oder kinderreiche Verbraucher, werden nicht an den Kostenüberschüssen des Unternehmens beteiligt und erhalten somit weniger Geld als beispielsweise Gutverdiener.

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Landesarbeitsgericht Köln zur Insolvenzanfechtung

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil 6.3.2015, 4 Sa 726/14:

1. Auch in Fällen sogenannter inkongruenter Deckung kann es aus verfassungsrechtlichen Gründen geboten sein, dass das Existenzminimum, das auch die Pfändungsfreibeträge nach § 850 c ZPO bestimmt, anfechtungsfrei bleibt.

2. Es spricht viel dafür, dass bei den Anfechtungsfällen des § 131 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 die Inkongruenz für den Anfechtungsgegner objektiv erkennbar sein muss.