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Höhere Freibeträge und mehr Kindergeld

Nun ist es offiziell eingeleitet: Das Bundeskabinett hat heute morgen einen Gesetzentwurf beschlossen, welcher den steuerlichen Grundfreibetrag, den Kinderfreibetrag und das Kindergeld rückwirkend ab 01.01.2015 sowie den Kinderzuschlag ab 01.07.2016 anheben soll. – Zur PM des BM der Finanzen. Siehe zum Thema auch unsere Presseerklärung vom 4.2.2015.