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Expertenanhörung zur Modernisierung des Vergaberechts

Am Montag fand eine Anhörung zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModG) statt. Siehe dazu die hib-Meldung. Daraus: „Für den Paritätischen Gesamtverband kritisierte Werner Hesse, dass die Besonderheiten für die Beauftragung mit sozialen Dienstleistungen erst ab einem Schwellenwert von 750.000 gelten sollen. Diese Größenordnung werde nur selten erreicht. „Bei Anwendung des speziellen Vergaberechts für soziale Dienstleistungen nur oberhalb dieses Schwellenwertes würde das mit den Erleichterungen verfolgte Ziel verfehlt“, klagte die Organisation. 90 Prozent der Arbeitsmarktdienstleistungen würden unterhalb dieser Schwelle liegen.

(…) Dem Deutschen Gewerkschaftsbund gingen die Kriterien nicht weit genug. Die EU-Vergaberichtlinie werde vor allem bezogen auf die verpflichtenden Regelungen zu den sozialen Kriterien und zur Vergabe an Subunternehmer nur unzureichend umgesetzt. „Da hätten wir uns mehr gewünscht“, sagte Stefan Körzell vom DGB in der Anhörung. Er verlangte, dass Subunternehmen dieselben Pflichten wie die Hauptunternehmen haben müssten.“

Siehe auch Stellungnahmen der Sachverständigen sowie PM des Deutschen Gewerkschaftsbundes