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Bundesregierung zu ALG II: Ausgleich für Stromkosten ausreichend

Der im Hartz-IV-Regelsatz vorgesehene Ausgleich für Stromkosten ist nach Ansicht der Bundesregierung ausreichend. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass die Strompreise vorübergehend so extrem gestiegen wären, dass eine „Gefahr von Bedarfsunterdeckungen“ bestanden hätte, teilt die Regierung in ihrer Antwort (18/6936) auf eine Kleine Anfrage (18/6741) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit.

Beim Strom habe es zuletzt keine deutlichen Preissteigerungen gegeben. Die Strompreise für Haushaltskunden lägen 2015 etwa auf dem Niveau des Jahres 2013. Daher bestehe kein aktueller Handlungsbedarf, heißt es in der Antwort weiter. Ein Handlungsbedarf bestünde erst, wenn eine existenzielle Unterdeckung anzunehmen wäre.

Quelle: Bundestagsmeldung HIB

Dazu auch: Paritätischer wirft Bundesregierung Verzögerungstaktik vor – daraus:
„Der Paritätische fordert die Bundesregierung auf, umgehend für die Übernahme der tatsächlichen Stromkosten in den Haushalten zu sorgen, die von Fürsorgeleistungen leben. Darüber hinaus sei die Neuermittlung und Anpassung der Regelsätze auf ein bedarfsgerechtes Niveau überfällig. „Angesichts der extremen Preissteigerungen für Strom seit 2008 auf der einen und einem extrem auf Kante genähten Regelsatz von demnächst 404 Euro auf der anderen Seite zu behaupten, man sehe keine Anhaltspunkte für die Gefahr einer Bedarfsunterdeckung, ist wirklich ignorant“, empört sich Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes.“