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BayVGH: Geräteunabhängiger Rundfunkbeitrag im privaten Bereich ist rechtmäßig

Mit Urteil vom 19. Juni 2015 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) entschieden, dass die Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich für jede Wohnung durch deren  Inhaber  verfassungsgemäß  ist.  Der  BayVGH  hat  damit  ein  Urteil  des  Verwaltungsgerichts München vom 16. Juli 2014 bestätigt. Die Revision wurde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache zugelassen. (Bayer. Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 19.6.2015, Az. 7 BV 14.1707) – Pressemitteilung des Gerichts (pdf)