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Änderung des Melderechts seit 1. November 2015

„Mit dem Bundesmeldegesetz, das am 1. November 2015 in Kraft treten wird, wird erstmals das Melderecht in Deutschland vereinheitlicht. (…) Das neue Melderecht entlastet die Verwaltung sowie die Wirtschaft und stärkt die Bürgerinnen und Bürger im Hinblick auf ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung. (…) Künftig muss bei der Anmeldung in der Meldebehörde eine vom Wohnungsgeber bzw. vom Wohnungseigentümer ausgestellte Bescheinigung vorgelegt werden, mit der der Einzug in die anzumeldende Wohnung bestätigt wird.“ – Quelle und mehr: www.hamburg.de/innenbehoerde

Siehe auch www.haus-und-grund-kr.de/aktuelles und www.mdr.de/nachrichten/vermieterbescheinigung.

Hintergrund: „Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens (MeldFortG)“