In einer Woche endet die Anmeldefrist zum Seminar „Grundkenntnisse der Schuldnerberatung – eine Einführung“ mit Doreen Lucht und Mark Schmidt-Medvedev am 22.10.2015.
Mehr: Seminareinladung als PDF – Zur Anmeldung.
In einer Woche endet die Anmeldefrist zum Seminar „Grundkenntnisse der Schuldnerberatung – eine Einführung“ mit Doreen Lucht und Mark Schmidt-Medvedev am 22.10.2015.
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Dort geht es um:
Mit Beschluss vom 26.5.2015 hat das SG Gotha (S 15 AS 5157/14) die Ansicht vertreten, dass die Sanktionsregelungen im SGB II verfassungswidrig sind und die Frage dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt (siehe dazu unsere Meldung vom 28.5.2015). Das Sozialgericht Dresden hat sich dem im Urteil vom 10.08.2015 (S 20 AS 1507/14) am Rande, aber deutlich, angeschlossen: „Damit kann es [Anmerkung: in diesem konrekten Fall] offen bleiben, ob die § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. § 31a Abs. 1 Satz 3, § 31b SGB II wegen Verstoßes gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (Art. 1 Abs. 1 GG i. V. m. dem Sozialstaatsgebot, Art. 20 Abs. 1 GG) verfassungswidrig sind, wovon die Kammer überzeugt ist (vgl. im Einzelnen SG Gotha, Vorlagebeschluss vom 26. Mai 2015 – S 15 AS 5157/14 –)“
OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.05.2015, Aktenzeichen: 5 UF 53/15 – Orientierungssätze des Gerichts:
1. Eltern handeln regelmäßig widerrechtlich, wenn sie Sparguthaben ihrer minderjährigen Kinder für Unterhaltszwecke verwenden.
2. Sie sind gegebenenfalls gemäß § 1664 BGB verpflichtet, die verwendeten Gelder an die Kinder zurückzuzahlen.
Hier geht es zur Pfändungstabelle 2023, zu unserem Austauschforum für Beratungskräfte und zu unseren Seminaren