Kategorien
Uncategorized

Paritätischer fordert Abschaffung der Möglichkeit zur Zwangsverrentung von Hartz-IV-Beziehern

Zum aktuellen Urteil des Bundessozialgerichts zur Zwangsverrentung von SGB II-Leistungsbeziehern (Az.:  B 14 AS 1/15 R) erklärt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes: „Das Urteil müssen wir mit großer Bestürzung zur Kenntnis nehmen. Doch nicht alles, was rechtens ist, ist auch richtig. Die Zwangsfrühverrentung von Hartz-IV-Beziehern ist rücksichtslos und kurzsichtig.