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Paritätischer fordert Abschaffung der Möglichkeit zur Zwangsverrentung von Hartz-IV-Beziehern

Zum aktuellen Urteil des Bundessozialgerichts zur Zwangsverrentung von SGB II-Leistungsbeziehern (Az.:  B 14 AS 1/15 R) erklärt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes: „Das Urteil müssen wir mit großer Bestürzung zur Kenntnis nehmen. Doch nicht alles, was rechtens ist, ist auch richtig. Die Zwangsfrühverrentung von Hartz-IV-Beziehern ist rücksichtslos und kurzsichtig. Um die Sozialkassen kurzfristig zu entlasten, werden Menschen in die Altersarmut genötigt. Dauerhafte Rentenabschläge von leicht 7,2 und mehr Prozent lassen viele der Betroffenen auf direktem Weg in die Altersgrundsicherung rutschen. Die Verurteilung zu Altersarmut bis ans Lebensende stellt eine völlig unverhältnismäßige Härte dar. Nach unseren Schätzungen werden in den nächsten zwei Jahren rund 140.000 Hartz-IV-Bezieher von der Zwangsverrentung bedroht sein. Wir fordern die Bundesregierung auf, die Möglichkeit der Zwangsverrentung vollständig abzuschaffen.“ – Quelle