In der Vergangenheit hatten wir über die sog. „Neuausrichtung“ der psychosozialen Beratung und Betreuung Arbeitsloser berichtet (vgl. www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/?s=neuausrichtung). Das war in 2013 und inzwischen sind die GRÜNEN in der Regierung. Nun gibt es Nachgefechte:
Tag: 24. Juni 2015
LG Hamburg zur Insolvenzanfechtung
LG Hamburg, 16.03.2015 – 318 S 38/14: „Denn die Kammer ist davon überzeugt, dass bereits angesichts der unmittelbaren zeitlichen Nähe zu dem nur wenige Wochen später am 05.07.2011 wegen Zahlungsunfähigkeit gestellten Eigenantrag bereits drohende Zahlungsunfähigkeit zum Zeitpunkt der angefochtenen Rechtshandlungen vorlag. (…) Droht die Zahlungsunfähigkeit, bedarf es konkreter Umstände, die es nahe legen, dass die Krise noch abgewendet werden kann
Hier der Hinweis auf Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 16.06.2015 – Az. 17 U 5/14 – Pressemitteilung des Gerichts
Ergänzung 22.7.2015: siehe auch BGH: Klausel über Abschlussgebühren in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bausparkasse ist wirksam