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unabhängige Beratung für SGB II-Empfänger: Ombudsstellen versus ÖRA ?

In der Vergangenheit hatten wir über die sog. „Neuausrichtung“  der psychosozialen Beratung und Betreuung Arbeitsloser berichtet (vgl. www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/?s=neuausrichtung). Das war in 2013 und inzwischen sind die GRÜNEN in der Regierung. Nun gibt es Nachgefechte:

Drucksache 21/726, Antrag DIE LINKE
Betr.: Das muss drin sein: Geförderte Ombudsstellen für Erwerbslose – unabhängig und vertraulich!

=> Der Senat wird aufgefordert,
1. für jedes Jobcenter eine unabhängige Ombudsstelle für Ratsuchende als zusätzliche Anlaufstelle einzurichten, welche je mindestens eine ¾-Vollzeit-Äquivalenz-Stelle umfassen soll. (…)

Drucksache 21/865, Antrag GRÜNE und SPD
Betr.: Stärkung der Öffentlichen Rechtsauskunft und Vergleichsstelle (ÖRA) zur Verbesserung der Beratung für Leistungsempfänger nach SGB II in Hamburg

=> Der Senat wird aufgefordert,
1) die Kapazitäten der sozialrechtlichen Beratung der Öffentlichen Rechtsauskunft und Vergleichsstelle (ÖRA) auszubauen und zu diesem Zweck eine weitere Stelle für qualifizierte Rechtsberatung und eine Stelle für die verwaltungstechnische Zu- und Nacharbeit in der Hauptstelle der ÖRA einzurichten, (…)


Anmerkung: in der Drucksache zum Antrag der LINKE werden wir zitiert:

Zu der Neukonzeption des Senats (Drs. 20/9375) führte die LAG Schuldnerberatung Hamburg e.V. dazu bereits aus: „Fraglich ist, wie dies möglich bleiben wird, wenn doch zugleich behauptet wird, dass die Regelung von Tatbeständen, die in den Verantwortungsbereich des Jobcenters fallen, nicht Gegenstand der geförderten psychosozialen Beratung sein könnten. Stattdessen wird im Wesentlichen auf die Beratungspflicht des Jobcenters nach dem Sozialgesetzbuch auch quasi gegen sich selbst verwiesen. Damit ist die gesamte bestehende behördenunabhängige Hartz-IV-Sozialrechtsberatung in Hamburg aber endgültig gefährdet.”