„Die Armut in der Bundesrepublik Deutschland befindet sich auf einem historischen Höchststand, so der Befund des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes in seinem aktuellen Armutsbericht [pdf]. Der Verband fordert [in einer heutigen Pressemitteilung] von der Bundesregierung entschlossene Maßnahmen zur Armutsbekämpfung, darunter eine deutliche Erhöhung der Regelsätze in Hartz IV sowie Reformen des Familienlastenausgleichs und der Altersgrundsicherung.
Tag: 19. Februar 2015
hib-Meldung: Die Bekämpfung der Obdachlosigkeit in Deutschland ist das Thema einer Kleinen Anfrage (18/3940) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Dabei weist die Fraktion auf die großen regionalen Unterschiede bei der Versorgung der Wohnungslosen und auf strukturelle Probleme bei den Jobcentern hin. Die Abgeordneten fragen die Bundesregierung unter anderem, inwieweit Sanktionen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) zu Wohnungslosigkeit führen würde
Kündigung von Bausparverträgen
hib-Meldung: Um die Kündigung von hochverzinsten Bausparguthaben durch die Bausparkassen geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/3944). Nach Angaben der Fraktion kündigen Bausparkassen ihren Kunden selbst dann hochverzinsliche Verträge, wenn die vertraglich vereinbarte Bausparsumme noch nicht erreicht sei.
Einkommensarmut und Ausgrenzung
hib-Meldung: Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (18/4002) zum Armutsrisiko bei geringem Einkommen gestellt. Insbesondere geht es ihr dabei um den Zusammenhang zwischen Einkommensarmut und der damit verbundenen sogenannten materiellen Deprivation, also Ausgrenzung und Isolation. Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, wie viel Prozent der Ein-Personen-Haushalte mit einem Einkommen unterhalb der Armutsrisikogrenze ihre Miete nur mit Problemen zahlen, sich kein Telefon- und Internetanschluss oder keine einwöchige Urlaubsreise im Jahr leisten können.
Ergänzung 25.3.2015: inzwischen liegt die Antwort (18/4160) vor.
BGH zur Insolvenzanfechtung
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 8. Januar 2015 – IX ZR 203/12 lesenswerte Ausführungen zur Insolvenzanfechtung nach § 133 InsO gemacht: „Zur Feststellung der Zahlungseinstellung und der Kenntnis des Benachteiligungsvorsatzes auf der Grundlage von Indizien.“