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Sozialmonitoring Bericht 2014

„Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt hat den fünften Sozialmonitoring-Bericht vorgelegt. Mit Hilfe des Sozialmonitorings können die räumlichen Unterschiede der Sozialstruktur innerhalb der Stadt beobachtet und Gebiete mit vermutetem Handlungsbedarf erkannt werden.“  – Quelle und zum Bericht

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Unzulässige Klausel gegenüber Privatkunden bezüglich Kosten für geduldete Überziehungen

OLG Frankfurt, Urteil vom 04.12.2014, Aktenzeichen: 1 U 170/13, § 307 Abs 3 S 1 BGB – Orientierungssatz: Folgende Klausel ist in Vereinbarungen über geduldete Kontoüberziehungen mit Verbrauchern unzulässig: „Die Kosten für geduldete Überziehungen, die ab dem Zeitpunkt der Überziehung anfallen, betragen 6,90 Euro (Stand August 2012) und werden im Falle einer geduldeten Überziehung einmalig pro Rechnungsabschluss berechnet.“ – siehe auch die PM der vzbv

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Stromkosten und Hartz IV: Paritätischer Wohlfahrtsverband fordert Sofortmaßnahmen gegen Energiearmut

„Als weiteren skandalösen Beleg für eine verfehlte Grundsicherungspolitik wertet der Paritätische Gesamtverband eine heute veröffentlichte Studie, nach der die Hartz-IV-Regelsätze zu niedrig bemessen sind, um die anfallenden Stromkosten zu bezahlen. Die Analyse des Vergleichsportals check24.de sei höchst plausibel. Nach Berechnungen des Paritätischen reiche die Unterdeckung im Regelsatz bezüglich der Stromkosten je nach Haushaltsgröße sogar bis zu 300 Euro pro Jahr. Der Verband fordert, die Stromkosten für Hartz-IV-Bezieher künftig nicht mehr im Regelsatz zu pauschalieren, sondern wie die Wohn- und Heizkosten direkt und in voller Höhe zu übernehmen.