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VG Stuttgart: Eilantrag gegen Rundfunkbeitragsbescheid erfolglos

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat mit nun bekanntgegebenen Beschluss vom 16.01.2014 den Eilantrag eines Bürgers (Antragsteller) gegen einen vom Südwestrundfunk – SWR – erlassenen Rundfunkbeitragsbescheid abgelehnt (Az.: 3 K 5159/13). (…) Der Antragsteller ist der Auffassung, die Erhebung des Rundfunkbeitrages im privaten Bereich für jede Wohnung sei verfassungswidrig. Zudem sei er in seiner negativen Informationsfreiheit und – im Hinblick auf den Meldedatenabgleich – in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Sein Antrag blieb ohne Erfolg. (…) Bei öffentlichen Abgaben und Kosten wie dem Rundfunkbeitrag könne einem Eilantrag nur dann entsprochen werden, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Rundfunkgebührenbescheids bestünden. Nach derzeitigem Diskussionstand erscheine es jedoch völlig offen, ob der Rundfunkbeitrag den verfassungsrechtlichen Anforderungen genüge. (…) Nachdem es noch keine Rechtsprechung zur Verfassungsmäßigkeit des neuen Rundfunkbeitrags gebe und in der Literatur diese Frage kontrovers diskutiert werde, könne derzeit von einer offensichtlichen Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags keine Rede sein. Bis zur Abklärung der offenen verfassungsrechtlichen Fragen sei es dem Antragsteller angesichts der geringen monatlichen Beiträge zuzumuten, zunächst die Beiträge zu entrichten und diese gegebenenfalls nachträglich zurückzufordern. – Quelle