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Urteil des BVerwG: Kein BAföG für Ladendiebe

„Wenn ein Ausländer eine Straftat begeht, wird er häufig doppelt bestraft: Der üblichen strafrechtlichen Ahndung folgt oft die ausländerrechtliche Bestrafung (indem eine Ausweisung verfügt oder eine Aufenthaltserlaubnis nicht erteilt wird). Den Richtern des 5. Senats am Bundesverwaltungsgericht war dies jedoch nicht genug. Sie haben sich offensichtlich gedacht „dreifach hält besser“ und sich eine dritte Bestrafung für Ausländer ausgedacht – die sozialrechtliche.“ – Bundesverwaltungsgericht; Urteil vom 25.03.2014 (5 C 13.13) – zum ganzen Beitrag der GGUA Flüchtlingshilfe e.V.