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„Rechtsfragen und Herausforderungen bei der Inanspruchnahme der sozialen Sicherungssysteme durch Angehörige der EU-Mitgliedstaaten“

Mit Beschluss vom 8. Januar 2014 setzte die Bundesregierung einen Staatssekretärsausschuss unter Beteiligung von elf Ressorts ein, dessen Zielsetzung ist, „Rechtsfragen und Herausforderungen bei der Inanspruchnahme der sozialen Sicherungssysteme durch Angehörige der EU-Mitgliedstaaten“ zu klären. Hintergrund für die Einsetzung des Ausschusses war die seit 1. Januar 2014 geltende völlige Freizügigkeit auch für rumänische und bulgarische EU-Staatsangehörige.

Unter der Bundestags-Drucksache 18/960 vom 27.3.2014 findet sich der Zwischenbericht des Staatssekretärsauschusses. Dazu gibt es nun eine Kleine Anfrage der LINKEN (18/1014). Wissen wollen die Abgeordneten von der Bundesregierung, welche Zahlen ihr über die „in den letzten drei Jahren nachweislich missbräuchlich in Anspruch genommenen Sozialleistungen“ vorliegen. Auch erkundigen sie sich unter anderem danach, wie sich hier das Verhältnis von deutschen Staatsangehörigen zu Menschen mit einer Staatsbürgerschaft der EU Mitgliedstaaten sowie „Menschen mit einer Staatsbürgerschaft außerhalb der Europäischen Union“ darstellt. – vgl. hib-Meldung