Das Präventionsnetzwerk Finanzkompetenz e. V. gibt einen Newsletter heraus. Hier finden Sie aktuelle Informationen rund um das Thema “Finanzkompetenz”. – siehe www.praeventionsnetzwerk-finanzkompetenz.de/news
Jahr: 2014
Sozialgericht Gießen, Urteil vom 15.07.2014, Az.: S 22 AS 341/12: Das Guthaben muss einem Hilfebedürftigen auch tatsächlich zur Verfügung stehen. Mit jetzt rechtskräftig gewordenen Urteil hat das Sozialgericht Gießen daher der Klage einer alleinerziehenden Mutter aus dem Wetteraukreis stattgegeben und das Jobcenter Wetterau zur Zahlung von Hartz IV Leistungen verurteilt.
Die AG SBV hat eine Information für die Praxis zum Thema „Vertretung im Insolvenzverfahren durch geeignete Stellen gemäß § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO vor dem Insolvenzgericht“ herausgegeben. Quelle: Koordinierungsstelle SCHULDNERBERATUNG in Schleswig-Holstein + Download des Papiers als PDF.
Michael Weinhold, ISKA Nürnberg, stellt eine Berechnungstabelle zur Verfügung, mit der die Erreichbarkeit der 3-Jahresverkürzung / 35%-Quote (§ 300 I Nr. 2 InsO) in Abhängigkeit von Laufzeiten des gerichtlichen Verfahrens und von Zuflüssen in den Verfahrensabschnitten prognostisch errechnet werden kann. – Siehe die Meldung unter www.infodienst-schuldnerberatung.de. Bei dieser Gelegenheit auch unser Hinweis auf das Tool von Beratung und Betreuung Roder & Förter-Vondey
Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz / Öffentliche Anhörung vom 24.09.2014 (hib/JBB): „Eine gesetzliche Deckelung der Zinssätze für Dispo- und Überziehungskredite wurde von den eingeladenen Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am Mittwoch mehrheitlich abgelehnt. Hauptgrund ist, dass der Dispokredit und der damit verbundene Zinssatz nach Aussage der Experten ein Kopplungsprodukt ist, dessen Kosten mit den Kosten anderer Produkte wie dem Girokonto verbunden sei und daher jede Bank unterschiedliche Preise habe.
„Der Bezirkserwerbslosenausschuss des ver.di-Bezirks Mittelfranken startet eine bundesweite Petition, die das Ziel hat, systematische Diskriminierung von Leistungen der Grundsicherung für Erwerbstätige („Hartz IV“) zu beenden.“ (PM ver.di).
Der Link zur Bundestagspetition; der Text und Begründung als PDF-Datei sowie nachstehend:
„Der Deutsche Bundestag möge beschließen, alle Vorschriften im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch ersatzlos zu streichen, welche besondere Einschränkungen der Rechte von Leistungsempfänger_innen für diesen Rechtskreis zum Inhalt haben.
Kundgebung im Rahmen der bundesweiten Kampagnen der Erwebslosengruppen „AufRECHT bestehen: Kein Sonderrecht im Jobcenter!“ am Donnerstag, 2. Oktober 2014 von 10 – 12 Uhr vor dem Jobcenter Altona, Alte Königstraße 8-14, Hamburger Netzwerk SGB II Menschen Würde Rechte – Details: Auf_RECHT_bestehen_Aufruf_Kundgebung_HH (pdf)
Schuldenerlass der Krankenkassen
Heute im Bundestag (hib) – Meldung: „Das im August 2013 in Kraft getretene sogenannte Beitragsschuldengesetz zeigt nun offenbar doch Wirkung. Wie aus einem am Mittwoch vorgelegten Bericht der Regierung an den Gesundheitsausschuss des Bundestages hervorgeht, haben rund 55.000 Menschen von den Möglichkeiten der Entschuldung Gebrauch gemacht. Ihnen wurden insgesamt 231,6 Millionen Euro an Beitragsschulden bei Krankenversicherungen erlassen. Ferner profitierten zahlreiche Versicherte davon, dass sie erhöhte Säumniszuschläge in Höhe von insgesamt 909,4 Millionen Euro nicht zahlen mussten.
Ein weiteres Urteil zur Insolvenzanfechtung – Pflichtlektüre!: BGH, Versäumnisurteil vom 10. Juli 2014 – IX ZR 280/13: „Begleicht der Schuldner im Wissen um seine Zahlungsunfähigkeit eine Geldstrafe, kann die Vorsatzanfechtung durchgreifen, wenn die Strafvollstreckungsbehörde über die ungünstige Vermögenslage des Schuldners unterrichtet ist.“ (§ 133 Abs. 1 InsO). Daraus:
Aus dem aktuellen Newsletter von Harald Thomé: „Nun ist auch der Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Vereinfachung des passiven Leistungsrechts – einschl. des Verfahrensrechts – im SGB II durchgesickert. Die vollständig abschließenden Ergebnisse sind nun hier zu finden: http://www.harald-thome.de/media/files/Abschlussbericht-ASMK.-12.09.2014.pdf
Ich möchte dazu anmerken, dass die geplanten Rechtsänderungen unter dem Arbeitstitel „Rechtsvereinfachungen“ eine Vielzahl von Rechtsverschärfungen und Etablierung von Hartz IV – Sonderrecht im Verhältnis zum allgemeinen Sozialrecht bedeutet.