Jetzt anmelden: Online-Seminar “Unterhalt im Spannungsverhältnis Insolvenz” am 20.6.2024 mit mit Gabriele Janlewing
Kategorien
Uncategorized

Schuldenerlass der Krankenkassen

Heute im Bundestag (hib) – Meldung: „Das im August 2013 in Kraft getretene sogenannte Beitragsschuldengesetz zeigt nun offenbar doch Wirkung. Wie aus einem am Mittwoch vorgelegten Bericht der Regierung an den Gesundheitsausschuss des Bundestages hervorgeht, haben rund 55.000 Menschen von den Möglichkeiten der Entschuldung Gebrauch gemacht. Ihnen wurden insgesamt 231,6 Millionen Euro an Beitragsschulden bei Krankenversicherungen erlassen. Ferner profitierten zahlreiche Versicherte davon, dass sie erhöhte Säumniszuschläge in Höhe von insgesamt 909,4 Millionen Euro nicht zahlen mussten.

Das Gesetz sollte es nicht versicherten Menschen ermöglichen, eine Krankenversicherung abzuschließen, ohne Kassenbeiträge, die sich seit Einführung der allgemeinen Versicherungspflicht 2007 automatisch angehäuft hatten, nachzahlen zu müssen. Seit August 2013 gilt zudem für alle Beitragsrückstände ein einheitlicher Säumniszuschlag von einem Prozent. Der im April 2007 eingeführte erhöhte Säumniszuschlag von fünf Prozent im Monat wurde abgeschafft. Gleichwohl war die Resonanz auf das Gesetz anfangs sehr gering.

Wie viele nicht Krankenversicherte es in Deutschland jetzt noch gibt, kann nur geschätzt werden. Das Statistische Bundesamt hatte auf der Basis einer Bevölkerungsbefragung 2011 eine Zahl von 137.000 hochgerechnet. Wie die Parlamentarische Gesundheits-Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz (CDU) im Ausschuss sagte, stünden derzeit keine validen Zahlen zur Verfügung. Klar sei nur, dass es weiterhin Menschen ohne Krankenversicherungsschutz gebe. Das Problem habe sich somit nicht erledigt, die Situation werde weiter beobachtet.“