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Ombudsmann der SCHUFA: Tätigkeitsbericht 2013

Hier der Hinweis auf den neuen Tätigkeitsbericht des Ombudsmanns der Schufa – hier als pdf. Daraus auch interessant: „Einen Sonderfall hinsichtlich der Speicherfristen stellen kurzfristig bezahlte Forderungen dar. Diese werden unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig von der SCHUFA gelöscht.
Voraussetzungen für eine vorzeitige Löschung:

  • Die Forderung beträgt nicht mehr als 2.000 Euro.
  • Die Forderung wurde innerhalb von sechs Wochen beglichen und der SCHUFA vom Gläubiger als erledigt gemeldet.
  • Es ist keine titulierte Forderung wie z.B. Vollstreckungsbescheid.

Diese Regelung gilt für alle Forderungen, die ab dem 1. Juli 2012 an die SCHUFA gemeldet wurden.“