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Kosten der Unterkunft: Hamburger Sozialbehörde passt Miethöchstwerte an

Nun ist es offiziell: „Ab 1. März 2014 wird es neue Miethöchstwerte für Leistungsberechtigte nach den Sozialgesetzbüchern II und XII sowie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz geben. Die Höchstwerte zu den Kosten der Unterkunft werden an den Mietenspiegel 2013 angepasst. (…) Zeitgleich zur Erhöhung der Miethöchstwerte tritt die grundlegende Überarbeitung der Fachanweisung zu den Kosten der Unterkunft und Heizung in Kraft.“ – zur PM der Sozialbehörde