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Insolvenzanfechung: Bayer Leverkusen muss Sponsorengelder in Millionenhöhe an TelDaFax-Insolvenzverwalter zurückzahlen

Der Fußballverein Bayer Leverkusen muss an den Insolvenzverwalter der TelDaFax-Gruppe insgesamt rund 15,9 Millionen Euro an Sponsorengeldern zurückzahlen. Das hat die 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln heute in drei Verfahren, die verschiedene TelDaFax-Gesellschaften betrafen, entschieden. Erfolg hatten die Rückzahlungsklagen nach der Urteilsbegründung vornehmlich deshalb, weil TelDaFax bereits zahlungsunfähig war, als die Sponsorengelder gezahlt wurden und den Verantwortlichen von Bayer Leverkusen dies spätestens ab Oktober 2009 bekannt war (§§ 143 Abs. 1, 133 Abs. 1 Insolvenzordnung). Die Entscheidungen sind nicht rechtskräftig (Aktenzeichen des Landgerichts: 26 O 140/13, 26 O 141/13 und 26 O 142/13). Die unterliegende Partei kann innerhalb eines Monats ab Zustellung der Urteile dagegen in Berufung gehen. – zur Pressemitteilung des LG Köln (pdf).