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Europäischer Gerichtshof stärkt Rechte von Strom- und Gaskunden

Aus einer Pressemitteilung des EuGH von gestern (pdf): „Verbraucher, die im Rahmen der allgemeinen Versorgungspflicht mit Strom und Gas beliefert werden, müssen rechtzeitig vor Inkrafttreten jeder Preiserhöhung über deren Anlass, Voraussetzungen und Umfang informiert werden.“ Das Urteil gilt auch rückwirkend. Siehe den Bericht des SWR. Und Günter Hetzke meint im Deutschlandfunk „Verbraucher, wechselt!„.