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Europäisches Parlament stimmt nächste Woche über „Recht auf Zugang zu einem Zahlungskonto“ ab

Nächste Woche Dienstag (15.4.2014) wird im Europäischen Parlament über den „Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontogebühren, den Wechsel von Zahlungskonten und den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen“ abgestimmt.

Siehe schon unsere Meldung vom 12.12.2013. Der aktuelle Vorschlag (A7-0398/2013) sieht einige Verbesserungen vor, etwa:

Artikel 14a – E: „Alle Personen mit rechtmäßigem Wohnsitz in der Union haben Recht auf Zugang zu einem Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen, wobei dieser Zugang kostenlos sein muss oder höchstens gegen eine Schutzgebühr erfolgen darf.“

Artikel 15 – E: „1. Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen den Verbrauchern von allen Zahlungsdienstleistern in ihrem Hoheitsgebiet angeboten werden, die im Bereich der allgemeinen Zahlungsdienste für Privatkunden tätig sind und Zahlungskonten als Bestandteil ihres laufenden Geschäfts anbieten. (…)“