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Experten üben Kritik an Mietpreisbremse

„Viel Nachbesserungsbedarf sahen die eingeladenen Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Bundestags am Mittwoch an der geplanten Mietpreisbremse. Dem Ziel des Gesetzentwurfs stimmten sie zwar zu, die Ursache des Wohnungsmangels und der hohen Mieten bekämpfe der Entwurf aber nicht. Besonders kritisiert wurde die ortsübliche Vergleichsmiete als Referenzpunkt. Sie war für viele Sachverständige zu ungenau, ein qualifizierter Mietspiegel sei besser geeignet. Nach dem Gesetzentwurf (18/3121) der Bundesregierung soll nämlich die Miete bei Wiedervermietung künftig nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen.“ – Quelle und mehr: HIB-Meldung

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Auch die Santander Consumer Bank muss Kreditbearbeitungsentgelt erstatten

Der vzbv meldet: „Auch die Santander Consumer Bank muss ihren Kunden Kreditbearbeitungsentgelte erstatten. Die von der Bank in Darlehensverträgen verwendete Entgeltklausel war unzulässig. Das entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). „Betroffene Bankkunden sollten die gezahlten Bearbeitungsentgelte zügig zurückfordern“, rät Frank-Christian Pauli, Finanzexperte beim vzbv. „Die Zeit drängt, denn viele Erstattungsansprüche verjähren schon zum Jahresende 2014. Daher muss schnell gehandelt werden, auch weil die bloße Aufforderung zur Erstattung die Verjährung nicht verhindert.“ [Anmkerung: siehe schon unsere Meldung vom 1.12.2014

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Paritätischer prognostiziert drastischen Anstieg der Altersarmut

„Vor einer auf uns zurollenden „Lawine der Altersarmut“ warnt der Paritätische Gesamtverband und prognostiziert, dass sich die derzeit noch moderate Altersarmutsquote bis 2021 drastisch erhöhen werde, sofern konsequente Reformen ausbleiben. Der Verband fordert eine durchgreifende Reform der Altersgrundsicherung und insbesondere eine bedarfsgerechte Erhöhung der Regelsätze.

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„Information zum Schuldnerschutz bei Kontopfändung durch öffentliche Gläubiger“

Das SFZ der Uni Mainz meldet: „AGSBV und VZ NRW haben ein Informationsblatt zum Schuldnerschutz bei Kontopfändung durch öffentliche Gläubiger veröffentlicht, welches wir gerne zum Download zur Verfügung stellen: Kontopfändung durch öffentliche Gläubiger: Infoblatt zur richtigen Verfahrensweise„.

In dem Papier wird unter anderem auf LG Mönchengladbach, Beschluss vom 30.03.2012, 5 T 65/12 hingewiesen. Daraus: „Öffentlichrechtliche Geldforderungen werden nach den für das jeweilige Verwaltungszwangsverfahren geltenden Bestimmungen durch Vollstreckungsbehörden vollstreckt.

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Fast 345.000 Stromsperren in 2013

Die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt haben heute ihren gemeinsamen Monitoringbericht 2014 über wesentliche Entwicklungen der deutschen Strom- und Gasmärkte im Jahr 2013 veröffentlicht. In der Pressemitteilung werden die Strom- / Gassperren auf Grund von Zahlungsrückständen mit keinem Wort erwähnt. Dafür hier: in 2013 gab es 344.798 Stromsperren (in 2012: 321.539) und 45.890 Gassperren (in 2012: 39.320). Siehe die Seiten 150 und 262 des Berichts.

Dort heisst es auch: „Für die Durchführung einer [Strom-]Sperrung berechneten

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Endspurt! Bearbeitungsgebühr von Krediten rasch zurückfordern!

Am heutigen ersten Dezember sei nochmal darauf hingewiesen, dass für die Rückforderung von unzulässigen Bearbeitungsentgelten bei Verbraucherkrediten (siehe unsere Meldungen vom 14.5.2014 und vom 29.10.2014) eine wichtige Frist läuft: Alle in der Zeit vom 01.01.2005 bis zum 31.12.2011 gezahlten Bearbeitungsentgelte verjähren zum 31.12.2014! Daher sei hier auf die Arbeitshilfen unter www.vz-nrw.de/bearbeitungsentgelte und https://www.test.de/Musterbriefe-Kreditbearbeitungsgebuehr-Fordern-Sie-Ihr-Geld-zurueck-4309427-0/  hingewiesen. Hilfreich ist wohl auch der Rechner vom iff.

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LG Hamburg schützt „Geldverwaltungskonto“ vor Pfändung (§ 765a ZPO)

Das Landgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 23.10.2014 (Az: 325 T 114/14) einen erfolgreichen Vollstreckungsschutzantrag nach § 765a ZPO gegen die Pfändung eines „Geldverwaltungskontos“ bestätigt.