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Union hält an Änderungen im Insolvenzanfechtungsrecht fest

Aus einer PM der CDU/CSU-Bundestagsfraktion: „Die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker: „Die Union tritt weiterhin für Änderungen im Bereich der Insolvenzanfechtung ein. Unser Ziel ist es, Unternehmen besser vor ungerechtfertigten Rückforderungen eines Insolvenzverwalters zu schützen. Zudem müssen sich die Arbeitnehmer eines insolventen Unternehmens darauf verlassen können, dass sie ausgezahlte Löhne im Regelfall behalten dürfen.

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BASFI: Winternotprogramm startet am 1. November

Siehe die gestrige Pressemitteilung der BASFI und Artikel von Hinz&Kunzt

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OLG Oldenburg bejaht Insolvenzanfechung bei Zahlung „unter Vermittlung des Gerichtsvollziehers“

OLG Oldenburg, Urteil vom 16. Oktober 2014, Aktenzeichen 1 U 9/14, aus der Pressemitteilung des Gerichts: „Bei dem Schuldner drohte bereits seit Jahren die Zahlungsunfähigkeit. Auf Druck einiger Gläubiger leistete der Schuldner ihnen gegenüber Teilzahlungen. Zu diesen Gläubigern gehörte auch die Bank, die in den Jahren 2006 bis 2010 unter Vermittlung des Gerichtsvollziehers vom Schuldner 8.640 € erhielt.

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Europäischer Gerichtshof stärkt Rechte von Strom- und Gaskunden

Aus einer Pressemitteilung des EuGH von gestern (pdf): „Verbraucher, die im Rahmen der allgemeinen Versorgungspflicht mit Strom und Gas beliefert werden, müssen rechtzeitig vor Inkrafttreten jeder Preiserhöhung über deren Anlass, Voraussetzungen und Umfang informiert werden.“ Das Urteil gilt auch rückwirkend. Siehe den Bericht des SWR. Und Günter Hetzke meint im Deutschlandfunk „Verbraucher, wechselt!„.