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Insolvenzanfechung: Bayer Leverkusen muss Sponsorengelder in Millionenhöhe an TelDaFax-Insolvenzverwalter zurückzahlen

Der Fußballverein Bayer Leverkusen muss an den Insolvenzverwalter der TelDaFax-Gruppe insgesamt rund 15,9 Millionen Euro an Sponsorengeldern zurückzahlen. Das hat die 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln heute in drei Verfahren, die verschiedene TelDaFax-Gesellschaften betrafen, entschieden. Erfolg hatten die Rückzahlungsklagen nach der Urteilsbegründung vornehmlich deshalb, weil TelDaFax bereits zahlungsunfähig war, als die Sponsorengelder gezahlt wurden und den Verantwortlichen von Bayer Leverkusen dies spätestens ab Oktober 2009 bekannt war (§§ 143 Abs. 1, 133 Abs. 1 Insolvenzordnung). 

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IAB: Arbeitsvermittler halten mehr Flexibilität beim Einsatz von Eingliederungsvereinbarungen für sinnvoll

„Arbeitsvermittlern zufolge können Eingliederungsvereinbarungen bei der Integration von Arbeitsuchenden in den Arbeitsmarkt nützlich sein. Das geht aus einer Befragung von Vermittlungsfachkräften in Arbeitsagenturen durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und die Universität Mannheim hervor. Rund die Hälfte der Befragten halten sie aber nicht bei allen Gruppen von Arbeitsuchenden für sinnvoll. Eine große Mehrheit der Vermittlungsfachkräfte wünscht sich mehr Spielraum bei der Anwendung von Eingliederungsvereinbarungen.“ – zur ganzen Meldung des IAB

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Bundesarbeitsgericht zur Insolvenzanfechtung

Das Bundesarbeitsgericht hat am 3.7.2014 unter dem Aktenzeichen 6 AZR 296/13 ein lesenswertes Urteil zur Insolvenzanfechtung gefällt. Es ging um die Rückforderung / Anfechtung von Entgeltzahlungen, die der Arbeitnehmer unter dem Druck von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen bzw. durch Zwangsvollstreckung erlangt hat.Das BAG hält diese Zahlungen nach § 131 InsO für anfechtbar. Die Rückforderungsansprüche begegnen keinen verfassungsrechtlichen Bedenken und unterfallen nicht den tariflichen Ausschlussfristen des § 15 BRTV. Aus dem Urteil:

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 17.11.2014
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Pfändungsschutz beim P-Konto für einmalige Zahlungseingänge

Der vzbv weist auf ein Urteil des LG Bonn vom 19.03.2014 (5 S 236/13) hin – zur vzbv-Meldung.

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Neuregelung der Sperrfristen durch die Inso-Reform

An dieser Stelle der Hinweis auf den Aufsatz „Neuregelung der Sperrfristen durch das „Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte“ in ZVI 2014, 325 von  Reck, Thomas/Köster, Malte und den Beschluss des AG Göttingen vom 26.07.2014 zum Aktenzeichen 74 IN 84/14 dargestellt in Juris.