Aus dem aktuellen Newsletter von Harald Thomé: „Nun ist auch der Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Vereinfachung des passiven Leistungsrechts – einschl. des Verfahrensrechts – im SGB II durchgesickert. Die vollständig abschließenden Ergebnisse sind nun hier zu finden: http://www.harald-thome.de/media/files/Abschlussbericht-ASMK.-12.09.2014.pdf
Ich möchte dazu anmerken, dass die geplanten Rechtsänderungen unter dem Arbeitstitel „Rechtsvereinfachungen“ eine Vielzahl von Rechtsverschärfungen und Etablierung von Hartz IV – Sonderrecht im Verhältnis zum allgemeinen Sozialrecht bedeutet.