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WDR Servicezeit: „Inkasso-Verfahren: Was tun, wenn die Forderungen unberechtigt sind?“

Anfang der Woche ging der WDR in der Sendung Servicezeit dem Thema „Inkasso-Verfahren: Was tun, wenn die Forderungen unberechtigt sind?“ nach. Der Beitrag (Autorin: Katinka Schröder) kann online angeschaut werden: www1.wdr.de/fernsehen/ratgeber/servicezeit/sendungen/inkassoverfahren100.html

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Bundestag: Opposition lehnt Zwangsverrentungen ab

Die Fraktion Die Linke fordert einen sofortigen Stopp von sogenannten „Zwangsverrentungen“ von Leistungsbeziehern nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB II). Der Bundestag debattierte gestern über den entsprechenden Antrag der Linksfraktion (18/589). Nach der derzeitigen Gesetzeslage würden 63-jährige arbeitslose Bezieher von Leistungen nach dem SGB II, also zum Beispiel Arbeitslosengeld II, von den Jobcentern aufgefordert, auch dann einen Antrag auf vorzeitige Verrentung zu stellen, wenn sie eigentlich arbeiten wollen, sagte der Abgeordnete Matthias Birkwald (Die Linke). Dies widerspreche dem rentenrechtlichen Grundsatz, dass ausschließlich die betroffene Person über einen Antrag auf vorzeitige Rente zu entscheiden hat und sei somit ein „massiver Eingriff in die Freiheitsrechte“.

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Bundesregierung: Gesundheitsrisiken für arme Kinder

Bundestagsmeldung: „Kinder aus einkommensschwachen Familien sind nach Erkenntnissen der Bundesregierung öfter gesundheitlich benachteiligt. So häuften sich hier Risikofaktoren wie Rauchen, Passivrauchen, Bewegungsmangel und Übergewicht. Heranwachsende aus solchen Familien ernährten sich weniger gesund, trieben weniger Sport und seien deutlich häufiger übergewichtig, schreibt die Regierung unter Bezug auf den Kinder- und Jugendgesundheitssurvey (KiGGS) des Robert-Koch-Instituts (RKI) in ihrer Antwort (18/1253) auf eine Kleine Anfrage (18/936) der Fraktion Die Linke.“

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 09.02.2016
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AG München: Bei einem Fernabsatzvertrag bedarf es nach Ausübung des Widerrufsrechts keiner weiteren Bestätigung

Urteil des Amtsgerichts München vom 20.3.14, AZ 261 C 3733/1. Aus der PM des Amtsgerichts: „Bei einem Fernabsatzvertrag steht dem Verbraucher gemäß § 312 d Abs. 1 BGB ein Widerrufsrecht zu. Dieses Widerrufsrecht sei von der beklagten Kundin wirksam ausgeübt worden. Die Klägerin hat das von der Kundin ausgefüllte und abgeschickte Stornierungsformular erhalten. Der Widerruf sei rechtzeitig und in der richtigen Form erfolgt. Der Widerruf sei wirksam, obwohl die Kundin die Stornierungsbestätigung nicht abgeschickt hat. Das Gericht führt aus, dass solch eine zusätzliche Bestätigung nach Ausübung des Widerrufsrechts weder im Gesetz vorgesehen sei noch sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Klägerin ergebe.“