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„Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie“ tritt in 2 Monaten in Kraft

Am 13.06.2014 wird das „Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung“ (Bundesgesetzblatt I 2013, 3642) in Kraft treten. Dort wird es zahlreiche Änderungen des BGB und anderer Gesetze – insbesondere zu den sog. Haustürgeschäften (dann: „außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge“), den Fernabsatzgeschäften und den jeweiligen Widerrufsrechten – geben. Des Weiteren werden zahlreiche Informationspflichten eingeführt. Die sog. Buttonlösung wird dann im § 312j des BGB zu finden sein (bisher § 312g BGB). Kurzum: eine rechtzeitige Befassung mit diesen Änderungen ist zu empfehlen.

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 05.09.2014
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Kleine Anfrage „Überhöhte Quadratmeterpreise bei Mieten für Unterkünfte im Bereich des SGB II“

Schriftliche Kleine Anfrage Robert Bläsing (FDP): „Überhöhte Quadratmeterpreise bei Mieten für Unterkünfte im Bereich des SGB II“ (Drucksache 20/11376) – „Medienberichten zufolge besteht nach wie vor die Problematik im Bereich des SGB II, dass das Entgelt für den Bedarf für Unterkunft und Heizung gemäß § 22 SGB II in einigen Fällen zwar nicht die vorgeschriebenen Höchstgrenzen überschreitet, es sich umgerechnet auf den Quadratmeter jedoch um Wuchermieten von beispielsweise 38 Euro je Quadratmeter handelt, die weder von der Wohnungsgröße noch von der Ausstattung her plau- sibel erscheinen.“