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LSG NRW: Keine Übernahme von Mietschulden, wenn die aktuell bewohnte Wohnung nicht angemessen im Sinne von § 22 Abs.1 SGB II ist.

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.03.2014 – L 2 AS 276/14 B ER – rechtskräftig: Keine Übernahme von Mietschulden, wenn die aktuell bewohnte Wohnung nicht angemessen im Sinne von § 22 Abs.1 SGB II ist.

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 02.07.2014
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Hartz IV: Vorlage Kontoauszüge verfassungswidrig?

„Immer mehr Jobcenter verlangen bei jedem Verlängerungsantrag auf Leistungen nach dem SGB II die Vorlage der “lückenlosen Kontoauszüge“ der letzten drei Monate. Gefragt wofür diese Informationen benötigt werden, erhält man, wenn man denn überhaupt eine Antwort erhält, lediglich den Hinweis auf das Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahre 2008 wonach dies im Rahmen der Mitwirkungspflicht zulässig sei.“ – Weiter unter http://www.gegen-hartz.de

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SG Karlsruhe: Die maximale Aufrechnungshöhe beim Vorliegen mehrerer Darlehen ist auf 10 % des maßgebenden Regelbedarfs begrenzt

Sozialgericht Karlsruhe, Beschluss vom 25.02.2014 – S 4 AS 1/14 ER:
Leitsätze (Detlef Brock – http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2260):
Die maximale Aufrechnungshöhe beim Vorliegen mehrerer Darlehen ist auf 10 % des maßgebenden Regelbedarfs begrenzt.

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 02.07.2014
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Friedrich Ebert Stiftung: „Sanktionen im SGB II : verfassungsrechtliche Legitimität, ökonomische Wirkungsforschung und Handlungsoptionen“

Die Abteilung Wirtschafts- und Sozialpolitik der Friedrich Ebert Stiftung hat eine Expertise unter dem Titel „Sanktionen im SGB II : verfassungsrechtliche Legitimität, ökonomische Wirkungsforschung und Handlungsoptionen“ (pdf) veröffentlicht. Aus der Vorbemerkung: „Eine systematische und umfassende Analyse von Sanktionen und ihren Wirkungen existiert bisher nicht. Zwar gibt es eine Vielzahl von Einzelstudien und Befunden. Nicht selten besteht jedoch ein erheblicher Interpretationsspielraum,

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016
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Linke will Dispozinsen deckeln

hib-Meldung vom 17.3.2014: „Nach dem Willen der Linken sollen die Zinsen für eingeräumte Dispositionskredite wie auch für geduldete Überziehungskredite künftig höchstens fünf Prozentpunkte über dem Leitzins der Europäischen Zentralbank (EZB) liegen dürfen. In einem Antrag (18/807) mit der Forderung nach einer entsprechenden gesetzlichen Regelung heißt es zur Begründung, angesichts des niedrigen EZB-Leitzinses seien die hohen Zinssätze auf Dispo- und Überziehungskredite „ungerechtfertigt“ und trügen zu „Verschuldungsspiralen“ bei vielen einkommensschwachen Bankkunden bei.“

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Update des Prognosetools (excel) zur Erreichbarkeit der 35%-Quote im Verbraucherinsolvenzverfahren

Das Inkrafttreten der Hauptteile der Inso-Reform rückt immer näher. Das Prognosetool zur 35%-Quote (siehe unsere Meldung vom 15.7.13) wird daher immer interessanter. Hierzu aus aktuellem Anlass folgende Anmerkungen:
– Das Tool hat ein Update erfahren. Dort ist nun die Auslagenpauschalen des Verwalters eingebaut worden. Des weiteren wurde die Gerichtskostentabelle aktualisiert.

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BMJV „Neuregelungen zur Mietpreisbremse und Maklercourtage“

Hier ein schneller Link zur Mitteilung des BMJV zu den geplanten Neuregelungen zur Mietpreisbremse und Maklercourtage.

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Die ZEIT zu den Plänes des BMJV zu den Dispozinsen: „Die überflüssige Dispo-Warnung“

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) kommt auf die Pläne aus dem Koaltionsvertrag zu den Dispozinsen (Seite 126) zurück: http://www.welt.de. Die ZEIT sieht die konkreten Pläne kritisch: „Die überflüssige Dispo-Warnung: Die Bundesregierung will, dass Banken ihre Kunden warnen, wenn ihr Konto ins Minus rutscht. An das eigentliche Problem aber wagt sie sich nicht.“ Auch das iff ist nicht begeistert und hat eine lesenswerten Beitrag veröffentlicht.

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Bundesregierung „Kein Verzicht auf Sanktionen bei ALG II“

Bekanntlich fand gestern die Anhörung zur Petition von Inge Hannemann statt. Hierzu meldet die Bundestagsseite: „Ein gänzlicher Verzicht auf Sanktionen beim Arbeitslosengeld II (ALG II) wird von der Bundesregierung abgelehnt. Es gäbe dann keine Möglichkeit mehr, darauf hinzuwirken, dass diejenigen, die die Leistungen in Anspruch nehmen wollten, „auch zur Mitwirkung verpflichtet sind“, sagte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Gabriele Lösekrug-Möller (SPD), am Montag während einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses. (…) Nach Aussage der Petentin Inge Hannemann werden Menschen durch Leistungskürzungen in existenzielle Not – „bis hin zur Obdachlosigkeit“ – getrieben.

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016
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Bundesagentur für Arbeit „Hürden beiseite räumen“

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) startet ab Montag einen neuen Service für Gehörlose und Hörgeschädigte. Die PM der Bundesagentur: „Ab Montag haben Gehörlose die Möglichkeit, über einen Gebärdendolmetscherdienst mit den Service-Centern der BA direkt zu sprechen.