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InsO-Reform: Rechtsausschuss zeigt sich skeptisch – Bundesrat soll trotzdem die Reform durchwinken

Bekanntlich wird sich am 07.06.2013 der Bundesrat mit der InsO-Reform befassen. Dazu gibt es nun eine „Erläuterung zum Tagesordnungspunkt 22„, in dem die BR-Drucksache 380-1-13 wie folgt zusammengefasst wird:“Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetz einen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat ferner, eine Entschließung zu fassen. Darin soll die Besorgnis zum Ausdruck gebracht werden, dass die Erhöhung der Mindestbefriedigungsquote von 25 auf 35 Prozent der Gläubigerforderungen nicht dazu beiträgt, das Ziel des Gesetzes redlichen Schuldnern einen baldigen Neustart zu ermöglichen und besonderes Engagement beider Rückzahlung zu belohnen -zu erreichen. Außerdem solle man sich bereits jetzt Maßnahmen für den Fall vorbehalten, dass die Evaluation ergebe, dass von der Restschuldbefreiung nicht in nennenswertem Umfang Gebrauch gemacht werde.“