Seit dem 01.06.2013 gilt das Hamburgische Verwaltungsvollstreckungsgesetz in einer neuen Fassung. Vgl. auch HmbGVBl. 2012, S. 510 und 2013, S. 210. Dargestellt wird es in der aktuellen mobil-Ausgabe des Hamburger Abendblattes („Verwaltungsvollstreckung: Schuldnern geht es an den Kragen„)
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