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„Hamburgisches Verwaltungsvollstreckungsgesetz“ seit 1.6.2013 grundlegend geändert

Seit dem 01.06.2013 gilt das Hamburgische Verwaltungsvollstreckungsgesetz in einer neuen Fassung. Vgl. auch HmbGVBl. 2012, S. 510 und 2013, S. 210. Dargestellt wird es in der aktuellen mobil-Ausgabe des Hamburger Abendblattes („Verwaltungsvollstreckung: Schuldnern geht es an den Kragen„)