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Entlastung für säumige Beitragszahler in der Krankenversicherung beschlossen

„Bei Enthaltung von SPD und Linksfraktion hat der Bundestag am 14. Juni den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung (17/13079) in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung (17/13947) beschlossen. Damit wird der erhöhte Säumniszuschlag in der gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von fünf Prozent des rückständigen Beitrags für freiwillig Versicherte und weitere Versichertengruppen abgeschafft. Auch für diese Versicherten gilt künftig der reguläre Säumniszuschlag von einem Prozent des rückständigen Betrags für jeden angefangenen Monat der Säumnis. Zugleich wird ein Notlagentarif in der privaten Krankenversicherung eingeführt. Versicherte, die ihre Beiträge nicht zahlen, werden nach einem Mahnverfahren in diesen Notlagentarif übernommen, während der bisherige Versicherungsvertrag ruht.“ Quelle und mehr siehe auch unsere Meldung vom 21. Mai 2013