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Bundesbank senkt Verzugszinssatz erneut auf Rekordniveau

Der Basiszinssatz nach § 247 BGB wurde von der Bundesbank turnusgemäß neu festgesetzt und beträgt ab dem 01.07.2013 nur noch – 0,38 %. Somit beläuft sich der Verzugszinssatz für Verbrauchergeschäfte nach § 288 Abs. 1 BGB auf 4,62 %. So niedrig war der Verzugszinssatz seit seiner Einführung im Jahr 2002 noch nie gewesen. Quelle