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besserer Schutz vor Schrottimmobilien – Beurkundungsgesetz geändert

Das „Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im notariellen Beurkundungsverfahren“ ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden (Nr. 38 vom 18.07.2013, Seite 2378) und tritt am 01.10.2013 in Kraft. Dadurch soll ein besserer Schutz vor dem Erwerb von „Schottimmobilien“ erreicht werden. Notare müssen dem Käufer – sofern dieser Verbraucher ist – den Kaufvertrag mindestens zwei Wochen vor dem Beurkundungstermin zur Verfügung stellen. Wird diese Frist unterschritten, muss der Notar die Gründe hierfür dokumentieren. – siehe unsere Meldung vom 17.6.2013 und haufe.de.