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Bei einfachem Brief trägt das Jobcenter die Beweislast

Einem am 27.03.2013 ergangenen Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe (SG) zufolge gilt ein mit einfachem Standardbrief versandter Vermittlungsvorschlag nicht automatisch als zugegangen, nur weil der Nachweis der Absendung vorliegt und kein Postrücklauf erfolgt ist (Az.: S 12 AS 184/13). Zu beachten ist allerdings, dass das Urteil nocht nicht in Rechtskraft erwachsen ist, weil aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung des Falles Berufung zugelassen wurde. Quelle