Eine Sparkasse darf ein Girokonto nicht wegen erhöhten Bearbeitungsaufwands kündigen, um höhere Kontopreise zu erzwingen. Das hat das Oberlandesgericht Naumburg nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Saalesparkasse entschieden. OLG Naumburg vom 31.01.2012, Az. 9 U 128/11
Quelle: http://www.vzbv.de/11131.htm
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