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Petition: „Für die Abschaffung der Sanktionen nach dem Sozialgesetzbuch II und XII“

„Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Paragrafen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Grundsicherung für Arbeitsuchende, § 31 bis § 32 SGB II) und im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe, § 39a SGB XII) ersatzlos zu streichen, die die Möglichkeit von Sanktionen bzw. Leistungseinschränkungen beinhalten.“ – siehe Aufruf Blog von Inge Hannemann; Seite des Deutschen Bundestages; Teilnahme in Papierform (pdf)

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016
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„Stromrechnungsschulden und Stromabschaltungen in Hamburg“

Drucksache 20/9986 – Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir und Dora Heyenn (DIE LINKE): „Stromrechnungsschulden und Stromabschaltungen in Hamburg; Die Versorgung von Haushalten mit Strom, Gas und Fernwärme gehört zur unverzichtbaren öffentlichen Daseinsvorsorge. Aufgrund von steigenden Energiekosten geraten immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher mit niedrigem Einkommen in Zahlungsschwierigkeiten, ihnen droht Energiearmut. (…) Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie viele Haushaltskunden in Hamburg waren beziehungsweise sind im Jahr 2013 bisher von einer Sperrung der Energieversorgung im Strom- bereich betroffen? (…) 11. Welche Zahlungsziele und Zahlungsintervalle geben Stromversorger bei größeren Nachzahlungen vor?

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„Situation der öffentlichen Rechtsauskunft (ÖRA) in der Freien und Hansestadt Hamburg“

Drucksache 20/9988 – Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten André Trepoll und Dr. Friederike Föcking (CDU): „Situation der öffentlichen Rechtsauskunft (ÖRA) in der Freien und Hansestadt Hamburg; Die öffentliche Rechtsberatung ist ein wichtiges Instrument für einen effektiven Rechtsstaat. Sie ermöglicht auch den finanziell weniger gut gestellten Bürgern, sich in ihren Angelegenheiten rechtlich beraten zu lassen, sofern es sich um außergerichtliche Verfahren handelt. (…) Um diesen verfassungsrechtlichen Auftrag des Staates dauerhaft zu garantieren, darf es nicht zu einem Missbrauch der öffentlichen Rechtsberatung kommen, indem sich Nichtbedürftige ihrer bedienen.“