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Petition: „Für die Abschaffung der Sanktionen nach dem Sozialgesetzbuch II und XII“

„Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Paragrafen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Grundsicherung für Arbeitsuchende, § 31 bis § 32 SGB II) und im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe, § 39a SGB XII) ersatzlos zu streichen, die die Möglichkeit von Sanktionen bzw. Leistungseinschränkungen beinhalten.“ – siehe Aufruf Blog von Inge Hannemann; Seite des Deutschen Bundestages; Teilnahme in Papierform (pdf)

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 13.04.2016